Notfalldienst

Unbezahlte NFA-Rechnungen

Es werden rückwirkend Rechnungen entgegengenommen, deren Behandlungsdatum maximal zwei Jahre (ab 01.01. zwei Jahre zuvor) zurückliegt und die innert drei Monaten nach erbrachter ärztlicher Leistung gestellt wurden.

(Die Regelung betreffend die Drei-Monatsfrist für die Rechnungsstellung ist am 01.01.2014 in Kraft getreten.)

  • Alle Informationen und Regelungen finden sich in den "Administrativen Erläuterungen ...".
  • Für jede Rechnung ist eine Entbindung von der beruflichen Schweigepflicht für Inkasso erforderlich.
  • Der Rückerstattungsantrag ist dem Sekretariat vollständig ausgefüllt und dokumentiert einzureichen, damit er behandelt werden kann.

Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich

Berufsgeheimnis (Entbindung von der Schweigepflicht):